Badumbau über die Pflegekasse: bis zu 4.000 € Zuschuss
Ein altersgerechter Badumbau kostet Geld – doch bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse spürbar an den Kosten. Wir erklären, wie der Zuschuss funktioniert, was gefördert wird und worauf Sie beim Antrag achten sollten.
Wenn Beweglichkeit und Kraft nachlassen, wird das eigene Bad schnell zur Hürde: eine hohe Wannenkante, rutschige Fliesen, keine Haltegriffe. Ein barrierefreier Umbau schafft hier Sicherheit und Selbstständigkeit – und er muss nicht allein aus eigener Tasche bezahlt werden. Liegt ein Pflegegrad vor, unterstützt die Pflegekasse den Umbau mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie diesen Zuschuss nutzen und ihn sinnvoll mit weiteren Fördermitteln kombinieren.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI
Grundlage für den Zuschuss ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Er sieht Leistungen für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ vor. Gemeint sind Umbauten, die es einer pflegebedürftigen Person erleichtern, weiterhin zu Hause zu leben – und die zugleich Angehörige und Pflegekräfte entlasten. Der barrierefreie Badumbau zählt zu den häufigsten dieser Maßnahmen.
Der Höchstbetrag liegt aktuell bei bis zu 4.180 € je Maßnahme – im allgemeinen Sprachgebrauch ist meist von „bis zu 4.000 €“ die Rede. Wichtig: Der genaue Betrag und die Voraussetzungen können sich ändern, und über die Bewilligung entscheidet immer Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Betrachten Sie die Angaben hier deshalb als Orientierung und lassen Sie sich vor dem Umbau individuell beraten.
Wer bekommt den Zuschuss?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Diesen stellt der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse fest. Erfreulich: Der Zuschuss steht bei allen fünf Pflegegraden offen – schon ab Pflegegrad 1. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte diesen zuerst beantragen, denn ohne ihn gibt es keine Förderung nach § 40 SGB XI.
| Pflegegrad | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegegrad 2 | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegegrad 3 | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegegrad 4 | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegegrad 5 | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss erhöhen – die Pflegekassen fassen die Ansprüche dann bis zu einer gemeinsamen Obergrenze zusammen. Auch das klären Sie am besten direkt mit Ihrer Kasse.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Umbauten, die Barrieren im Bad abbauen und die Nutzung sicherer machen. In einem barrierefreien Bad sind das typischerweise:
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne – schwellenlos begehbar, oft mit Sitzmöglichkeit
- Haltegriffe und Stützklappgriffe an Dusche, WC und Waschtisch, tragfähig in der Wand verankert
- Unterfahrbarer Waschtisch mit Beinfreiheit und gut erreichbarer Einhebelarmatur
- Erhöhtes WC für leichteres Hinsetzen und Aufstehen
- Türverbreiterung und schwellenlose Zugänge für Rollator oder Rollstuhl
- Rutschhemmende Fliesen für sicheren Halt auch bei Nässe
Wie ein solches Bad im Detail geplant und umgesetzt wird, lesen Sie in unserem Ratgeber barrierefreies Bad umbauen. Welche Ausstattung wir konkret einbauen, zeigen die Leistungsseiten zum barrierefreien Bad und zur bodengleichen Dusche.
Wichtig: Antrag VOR dem Umbau stellen
Der häufigste Fehler beim Badumbau über die Pflegekasse: erst bauen, dann den Zuschuss beantragen. Das geht meist schief. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und in der Regel auch bewilligt sein. Wer zuerst umbaut, riskiert, am Ende leer auszugehen. Planen Sie deshalb genügend Vorlauf ein.
So läuft der Antrag typischerweise ab:
- Pflegegrad sichern: Liegt noch kein Pflegegrad vor, diesen zuerst bei der Pflegekasse beantragen.
- Maßnahme planen: Gemeinsam mit uns legen Sie fest, was im Bad umgebaut werden soll – wir erstellen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag.
- Antrag einreichen: Sie stellen bei der Pflegekasse einen formlosen oder formgebundenen Antrag und legen den Kostenvoranschlag bei. Oft hilft eine kurze Begründung, warum der Umbau die Pflegesituation erleichtert.
- Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prüft und teilt Ihnen die Höhe des Zuschusses mit. Manchmal schaut sich ein Gutachter das Bad vorher an.
- Umbau starten: Erst nach der Zusage beginnen wir mit den Arbeiten. Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung zur Auszahlung ein.
Eine Beratung zu Antrag und Fördermöglichkeiten bieten neben Ihrer Pflegekasse auch die Pflegestützpunkte in Berlin an. Diese Wege sind kostenlos und lohnen sich fast immer.
Zuschuss mit KfW-Förderung kombinieren
Der Zuschuss der Pflegekasse ist nicht die einzige Fördermöglichkeit. Die KfW fördert altersgerechtes Umbauen über zinsgünstige Kredite und – je nach aktuellem Programmstand – über Investitionszuschüsse. In vielen Fällen lassen sich der Pflegekassen-Zuschuss und eine KfW-Förderung kombinieren, sodass Sie Ihren Eigenanteil deutlich senken. Die Programme und Bedingungen ändern sich allerdings regelmäßig; prüfen Sie deshalb vor dem Umbau den aktuellen Stand.
Einen vollständigen Überblick über Zuschüsse, Kredite und die richtige Reihenfolge der Anträge geben wir Ihnen im Ratgeber Badsanierung-Förderung. So holen Sie das Maximum aus den verfügbaren Fördertöpfen heraus – und wir kümmern uns anschließend um einen sauberen, termintreuen Umbau zum Festpreis, auch in bewohnten Wohnungen in Berlin und Brandenburg.
Fragen zum Badumbau über die Pflegekasse
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI zahlt die Pflegekasse aktuell bis zu 4.180 € je Maßnahme – umgangssprachlich „bis zu 4.000 €“. Der genaue Betrag und die Bewilligung hängen vom Einzelfall ab; entscheiden tut immer Ihre Pflegekasse.
Brauche ich für den Zuschuss einen Pflegegrad?
Ja. Ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung – möglich ist die Förderung bereits ab Pflegegrad 1 bis hin zu Pflegegrad 5. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss nach § 40 SGB XI. Beantragen Sie den Pflegegrad daher rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Unbedingt. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und in der Regel bewilligt sein. Wer zuerst umbaut und danach beantragt, riskiert, den Zuschuss nicht zu erhalten. Planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden barrierereduzierende Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch, ein erhöhtes WC oder eine Türverbreiterung. Einen Überblick über das gesamte barrierefreie Bad finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Kann ich den Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Häufig ja. Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich in vielen Fällen mit einer KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen kombinieren. Details und die richtige Reihenfolge erklären wir im Ratgeber zur Badsanierung-Förderung.
Barrierefrei umbauen – wir beraten Sie zur Förderung
Wir schauen uns Ihr Bad an, planen den barrierefreien Umbau und erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag bei der Pflegekasse – transparent, termintreu und zum Festpreis.